Kann man vom Reisevertrag zurücktreten, wenn man eine Flusskreuzfahrt machen will und nach der Ankunft an Bord mitgeteilt bekommt, dass das Schiff reparaturbedingt im Hafen bleibt und an allen Tagen der geplanten Reise nur ein Ersatzprogramm per Bustransfer angeboten wird?

Liegen erhebliche Reisemängel vor, kann der Urlauber den Reisevertrag kündigen. Fährt oder fliegt der Urlauber zum Kreuzfahrtschiff und fällt eine Kreuzfahrt wegen technischen Mängeln am Schiff aus, muss der Urlauber ein Ersatzprogramm nicht akzeptieren. Für den Urlauber ergeben sich Gewährleistungsansprüche. Neben Rückzahlung des Reisepreises steht dem Reisenden möglicherweise u.a. ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude oder auch auf Erstattung unnützer Anreisekosten zum Schiff zu. Weiterlesen

Muss man es als Urlauber hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter vor Start der Kreuzfahrt mitteilt, dass der Zielhafen (Endpunkt der Reise) geändert wird?

Nein, es liegt ein Reisemangel vor, wenn das vertraglich vereinbarte Ziel ausgetauscht wird. Eine Preisminderung ist in der Regel möglich. Der Reiseveranstalter muss den Urlauber auch zum vereinbarten Hafen (Ziel) befördern. Wenn der Kunde nach erfolgloser Aufforderung hierzu Selbstabhilfe vornimmt und es entstehen Mehrkosten für die Reise zum eigentlich vereinbarten Ziel, sollte der Urlauber die Mehrkosten vom Reiseveranstalter zurückfordern. Weiterlesen

Kann man kostenfrei von der gebuchten Kreuzfahrt zurücktreten, wenn der Kreuzfahrtanbieter die Coronaregeln für die Reise nachträglich lockert und auch (wieder) ungeimpfte Passagiere mitreisen lässt?

Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, die juristischen Meinungen gehen da auseinander, so dass die Problematik letztendlich irgendwann vor Gericht zu entscheiden sind wird. Das Coronaschutzkonzept für eine Kreuzfahrt, mit dem im Rahmen der Vertragsverhandlungen für eine Kreuzfahrt geworben wird, wird Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem Kunden Weiterlesen