Wird eine Orient-Kreuzfahrt aufgrund der aktuellen Lage (Stand 1. März 2026) in Dubai, Abu Dhabi, Bahrain, Doha u.a. vom Reiseveranstalter berechtigt aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände abgesagt, hat der Reisekunde Anspruch darauf, den vollständigen Reisepreis zurückzubekommen. Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung zurückbezahlen. Einen Reisegutschein oder eine Umbuchung muss der Reisende nicht akzeptieren, aber freiwillig kann natürlich eine entsprechende Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter getroffen werden. Weiterlesen
Artikel mit dem Schlagwort ‘Reiserecht Kreuzfahrt’
Kann ich meine Kreuzfahrt im Spätherbst aufgrund von Sorgen wegen der Corona-Pandemie bereits jetzt im Mai kostenfrei stornieren?
Nein. Für einen kostenfreien Rücktritt zählt die Lage zum Zeitpunkt des Rücktritts. Für eine kostenfreie Stornierung Weiterlesen
Darf sich ein Reiseveranstalter mit einer Klausel in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht vorbehalten, eine bereits gebuchte und bestätigte Kreuzfahrt abzusagen, sollte das Schiff anderweitig verchartert werden?
Nein, eine solche Klausel im Kleingedruckten (AGB) ist unwirksam. Sagt ein Reiseveranstalter Weiterlesen