Hat ein Reisekunde Ansprüche gegen einen Reiseveranstalter, der jetzt (Mai 2026) schon eine für nächstes Jahr gebuchte Kreuzfahrt im Orient (Dubai, Abu Dhabi u.a.) aufgrund der Sicherheitslage im Nahen Osten absagt?

Es kommt darauf an. Kommt es zum Zeitpunkt des Reisestarts einer Kreuzfahrt zu einer konkreten Gefahrenlage im Zielgebiet einer Kreuzfahrt, kann der Reiseveranstalter und auch der Reisekunde aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Zum Zeitpunkt des Rücktritts muss die Gefahrenlage beim Reisestart aber feststehen bzw. höchst wahrscheinlich sein. Ein Indiz hierfür ist Weiterlesen

Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt und später mitteilt, dass die Reise nun doch stattfinden wird, muss der Reisekunde die ursprünglich gebuchte Reise antreten?

Nein, wenn ein Reiseveranstalter den Rücktritt vom Reisevertrag erklärt, die gebuchte Kreuzfahrt folglich absagt, kommt es zur Rückabwicklung des Reisevertrages. Dem Kunden muss umgehend der Reisepreis (bzw. eine Anzahlung) erstattet werden. Kann bzw. soll die Reise Weiterlesen