Das neue Reisevertragsrecht (§§ 651a-y BGB), das den Schutz (die Rechte) des Urlaubers erweitert, gilt ab dem 1.Juli 2018, d.h. für alle Reiseverträge, die ab diesem Zeitraum abgeschlossen werden, findet das neue Recht Anwendung. Für Buchungen, die vor dem 1. Juli getätigt werden, geltend die Regelungen des aktuellen Reisevertragsrecht (§§ 651a-m BGB), auch wenn die Reise erst nach dem 1. Juli angetreten wird.