Davon kann nur dringend abgeraten werden. Zunächst einmal kann der Reiseveranstalter bzw. Reeder im Rahmen der Reisebedingungen bzw. der Schiffsordnung festlegen, dass die Mitnahme von Cannabis untersagt ist. Vor dem 1. April 2024 war das sogar für medizinisches Cannabis möglich, wie ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Wiesbaden, das in der Würzburger Tabelle zu finden ist, zeigt. Eine deutliche Warnung muss ausgesprochen werden, wenn es um die Mitnahme von Marihuana und Haschisch ins Ausland geht. In zahlreichen Ländern stehen auf die Einfuhr von Cannabis harte Strafen, einige Staaten verhängen bei Drogendelikten auch die Todesstrafe. In diesem Zusammenhang muss auch ausdrücklich erwähnt werden, dass auf Schiffen, die unter ausländischer Flagge fahren, (auch) das Recht (Strafrecht) des Flaggenstaates gilt.