Falls eine Moselkreuzfahrt wegen der Schleusensperrung nun nicht mehr komplett stattfinden kann, sondern Passagen entfallen, kann man kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten?

Wird dem Reisekunden vor Start der Reise vom Reiseveranstalter mitgeteilt, dass es zu erheblichen Änderungen auf der Kreuzfahrt kommt, ist ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Ob eine Änderung erheblich ist, muss am Einzelfall geprüft werden. Fällt beispielsweise nur ein Ziel von zehn vereinbarten Zielen aus, ist die Erheblichkeitsschwelle nicht überschritten. Fallen mehr als die Hälfte der zugesagten Ziele aus, kann von einer erheblichen Änderung ausgegangen werden.