Ja. Der Urlauber muss aber nachweisen können, dass er aufgrund des Essens an Bord erkrankt ist und nicht auf einem Landgang. Diesen Beweis zu führen, ist nicht ganz leicht. Aus diesem Grund hat die Rechtsprechung den sog. Anscheinsbeweis entwickelt. Leidet eine große Anzahl von Passagieren an gleichartigen Symptomen, spricht der Anschein dafür, dass die Ursache der Erkrankung an Bord zu finden ist. Bei einem Norovirus-Fall sah beispielsweise das Landgericht Frankfurt/M (Az. 2/24 O 126/10) den Anscheinsbeweis für gegeben, da 22% der Passagiere erkrankt waren.