In der Regel nicht, aber es gibt Ausnahmen. Ärgert sich der Reisende beispielsweise über angetrunkene Mitreisende, über eine lautstarke Reisegruppe, fehlendes Benehmen am Buffet oder fehlende Essmanieren, Raucher auf dem Außendeck, Handyklingeln oder lautere Handygespräche in Innenräumen des Schiffes handelt es sich um hinzunehmende Unannehmlichkeiten. Es liegt also kein Reisemangel vor. Anders sieht es aus, wenn der Reiseveranstalter nicht auf entsprechende Hinweise reagiert, dass Vorgaben an Bord (Schiffsordnung) nicht eingehalten werden, z.B. Rauchverbote oder Handyverbote in bestimmten Bereichen, Nichteinhaltung einer Kleiderordnung oder regelmäßige Ruhestörungen in der Nacht. Dann liegt ein Reisemangel vor und der Urlauber kann den Reisepreis ggf. mindern.