Kommt es nach Abschluss des Reisevertrages zu erheblichen Änderungen der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, kann der Reisekunde kostenfrei von der Kreuzfahrt (Pauschalreise) zurücktreten. Kommt es zu einem Schiffswechsel, ist es für die Frage der Erheblichkeit entscheidend, wie sich die Schiffe unterscheiden. Handelt es sich um ein baugleiches Schwesterschiff, ist die Änderung eher nicht erheblich, ist der gesamte Schiffstyp anders, sieht es natürlich anders aus. Kommt es zu einer Routenänderung, muss ebenfalls eine Gesamtbetrachtung der Reise vorgenommen werden. Fallen mehrere zugesagte Häfen aus oder wird der Start- und Zielhafen der Kreuzfahrt geändert, ist die Grenze zur Erheblichkeit schnell überschritten.