Nein. Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise. Solche Reisen können wegen höherer Gewalt nur dann kostenfrei gekündigt werden, wenn nach Abschluss des Vertrages ein von keiner Vertragspartei zu vertretendes Ereignis auftritt, das die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Eine Gefährdung muss konkret sein, die allgemeine Sorge, z.B. auch eine plötzliche Flugangst bezüglich der Anreise zum Schiff, reicht nicht aus.