Ja. Wird vertraglich vereinbart, dass die Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff mit einer Klimaanlage ausgestattet ist, muss diese auch voll funktionstüchtig sein. Kann man zu hohe Innentemperatur nicht herunterkühlen oder ist die Klimaanlage defekt und kühlt permanent zu stark, liegt ein minderungsfähiger Reisemangel vor. Wichtig ist, dass der Urlauber den Defekt sofort an Bord anzeigt und Abhilfe fordert.