Aufgrund der aktuellen Situation auf Rhodos sollten Passagiere bei einer entsprechenden Routenänderung Verständnis zeigen. Gleichwohl stellt der Ausfall eines zugesagten Hafens einen Reisemangel dar, der zur Minderung des Reisepreises berechtigt. Der Anspruch auf Minderung des Reisepreises ist verschuldensunabhängig. Allein der Umstand, dass vertraglich vereinbarte Programmpunkte nicht eingehalten werden, rechtfertigt eine Minderung.