Aufgrund eines Verdi-Streiks an Flughäfen wurde mein Flug zum Starthafen meiner einwöchigen Kreuzfahrt gestrichen und die Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, da keine zeitnahe Nachreise möglich war. Bekomme ich den Reisepreis zurück?

Ja. Sagt der Reiseveranstalter eine Pauschalreise ab, muss er innerhalb von 14 Tagen den vollständigen Reisepreis erstatten. Kann sich der Reiseveranstalter bezüglich der Absage auf sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände berufen, Weiterlesen

Wenn die gebuchte Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt wird, weil das eingeplante Kreuzfahrtschiff in die Werft muss, muss der Reisekunde dann eine angebotene Ersatzreise auf einem anderen Schiff mit ganz anderen Zielen auf der Kreuzfahrtroute akzeptieren und antreten?

Nein. Wenn ein Reiseveranstalter eine gebuchte und bestätigte Kreuzfahrt absagt, hat der Reisekunde Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises. Zudem besteht, je nach Fallkonstellation, ggf. Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Eine Ersatzreise Weiterlesen