Was ist, wenn auf der geplanten Strecke einer gebuchten Kreuzfahrt Länder liegen, die vor der Reise zum Virusvariantengebiet erklärt werden?

Kommt es aufgrund der geänderten Corona-Lage zu einer Routenänderung und muss ein zugesagter Hafen ausfallen, liegt ein Reisemangel vor und der Reisepreis kann gemindert werden. Zahlreiche Urteile hierzu findet man in der Würzburger Tabelle. Wird die geplante Reiseroute umfangreich geändert, fallen folglich zahlreiche Häfen aus, liegt eine erhebliche Änderung des Reisevertrages vor und der Kunde kann kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten.