Können sich Reiseveranstalter bei einer Routenänderung der Kreuzfahrt auf ihre Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), also das Kleingedruckte, berufen und eine Reklamation des Kunden mit einem Minderungsbegehren zurückweisen, da eine Klausel in den AGB eine Änderung der vertraglich vereinbarten Route gestattet?

Nein. Die nachträgliche Änderung einer vertraglich vereinbarten Route einer Kreuzfahrt stellt in den meisten Fällen einen Reisemangel dar. Nach der Ansicht zahlreicher Gerichte nützt dem Reiseveranstalter ein Änderungsvorbehalt in seinen AGB nichts, da es sich bei Weiterlesen