Macht es im Vergleich zu einer z.B. 14-tägigen Kreuzfahrt einen Unterscheid, wenn auf einer Weltreise zugesagte Häfen gestrichen werden? Hat der Reisekunde dennoch Anspruch gegen seinen Reiseveranstalter auf eine Preisminderung wegen Reisemängeln?

Nein, es macht keinen Unterschied und „Ja“, es liegt auch bei einer Routenänderung auf einer Weltreise ein Reisemangel vor. Wenn zugesagte Ziele auf einer Kreuzfahrt ausfallen, liegt ein Reisemangel vor, der eine Preisminderung rechtfertigt. Es kommt dabei nicht darauf an, wieviele Tage der Urlauber an Bord verbringt. Ist die Reise durch die Streichung von vertraglich zugesagten Weiterlesen

Hat man als Urlauber Entschädigungsansprüche gegen den Reiseveranstalter, wenn man bei einem Schiffsunfall (Havarie) verletzt wird und die Kreuzfahrt abgebrochen werden muss?

Ja. Wird der Urlauber bei einer Havarie auf einer Kreuzfahrt verletzt, liegt ein Reisemangel vor. Eine Preisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter ist möglich. Ob der Urlauber zusätzliche Schadensersatz- und auch Schmerzensgeldansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen kann, hängt davon ab, Weiterlesen

Wenn die gebuchte Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt wird, weil das eingeplante Kreuzfahrtschiff in die Werft muss, muss der Reisekunde dann eine angebotene Ersatzreise auf einem anderen Schiff mit ganz anderen Zielen auf der Kreuzfahrtroute akzeptieren und antreten?

Nein. Wenn ein Reiseveranstalter eine gebuchte und bestätigte Kreuzfahrt absagt, hat der Reisekunde Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises. Zudem besteht, je nach Fallkonstellation, ggf. Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz. Eine Ersatzreise Weiterlesen

Welche Ansprüche hat ein Urlauber, wenn eine gebuchte Kreuzfahrt wegen einer Havarie des Schiffes nicht wie geplant starten kann?

Es ergeben sich verschiedene Ansprüche für den Urlauber. Findet die Reise gar nicht statt, kann der Reisekunde den Reisepreis in voller Höhe vom Reiseveranstalter zurückfordern. Fallen nur ein paar Tage zu Beginn der Reise aus und der Urlauber tritt die Reise an, kann der Reisepreis bezüglich der ausgefallenen Tage um 100% gemindert werden. In beiden Fällen können sich auch Schadensersatzansprüche des Reisenden ergeben, z.B. für unnütze Aufwendungen oder auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude. Ob ggf. Schadensersatzansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Weiterlesen