Wenn es aufgrund eines Sturms bei einer Kreuzfahrt unmöglich ist, einen Hafen anzulaufen, kann der Urlauber beim Ausfall des Ziels dennoch eine Preisminderung fordern?

Ja. Fällt ein vertraglich zugesagter Hafen auf einer Kreuzfahrt aus, liegt ein Reisemangel vor. Für eine Minderung des Reisepreises kommt es auf ein Verschulden des Reiseveranstalters nicht an. Zahlreiche Urteile zur Minderungshöhe beim Ausfall eines Ziels auf einer Kreuzfahrt finden sich kostenfrei in der Würzburger Tabelle.   Weiterlesen