Muss man bei einem Reiseabbruch wegen eines Unfalles des Kreuzfahrtschiffes (z.B wie im Fall der Mein Schiff 3) eine Entschädigung in Form eines Preisnachlasses für eine nächste Kreuzfahrt akzeptieren oder ergeben sich für den Urlauber weitergehende Schadensersatzansprüche?

Einen Reisegutschein oder einen Preisnachlass muss der Reisekunde bei Reisemängeln nicht als Entschädigung akzeptieren. Ob Schadensersatzansprüche bei einem Reisabbruch oder einer Reiseabsage bestehen, hängt vom Grund ab. Weiterlesen