Nein. Haftungsgegner bei Reisemängeln ist für den Reisekunden der Reiseveranstalter. Das muss natürlich nicht zwangsläufig das Unternehmen sein, mit dem der Verbraucher ein Schiff, auf dem er sich befindet, in Verbindung bringt. Fährt man beispielsweise auf der „AIDAprima“ oder auf einem Schiff der „Mein Schiff-Flotte“ ist nicht zwangsläufig AIDA Cruises oder TUI Cruises der Vertragspartner, also Reiseveranstalter des Reisenden. Es muss auf der Reisebestätigung genau nachgesehen werden, wer den Reisevertrag mit dem Urlauber abgeschlossen hat, wer also der Reiseveranstalters ist. Ein Hinweis findet sich auch im Sicherungsschein, der dem Kunden vom Reiseveranstalter im Rahmen der Buchung übergeben werden muss. Viele Reiseveranstalter kaufen fertige Reisepakete bei den großen Kreuzfahrtanbietern ein und verkaufen die Reisen im eigenen Namen an den Endkunden weiter und sind somit der jeweilige Reiseveranstalter für die Kreuzfahrt. Sogar Reisevermittler (Reisebüros u.a.) können schnell zum Reiseveranstalter werden (ohne es zu wollen), wenn sie zum Beispiel eine Kreuzfahrt mit einem Flug zum Starthafen und zurück kombinieren und als Gesamtpaket und zu einem eigenen Gesamtreisepreis an den Reisekunden verkaufen. Weiterlesen
Artikel mit dem Schlagwort ‘Hafen fällt aus’
Die Route unserer Kreuzfahrt im Mittelmeer wird wegen der Lage in Israel geändert und vereinbarte Häfen fallen aus. Können wir den Preis mindern?
Ja. Wenn zugesagte Häfen auf einer Kreuzfahrt ausfallen, liegt ein Reisemangel vor und der Reisepreis kann gemindert werden. Weiterlesen
Bekomme ich den Reisepreis erstattet, wenn eine Kreuzfahrt wegen des Coronavirus vom Reiseveranstalter abgesagt wird?
Ja. Nach Absage der Kreuzfahrt verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis und muss den Weiterlesen
Kann man beim Reiseveranstalter den Preis mindern, wenn ein Hafen ausfällt, weil sich an Land eine ansteckende Krankheit verbreitet?
Ja. Das Nichtanlaufen des Hafens erfolgt zwar aus Sicherheitsgründen, d.h. zum Wohl aller Passagiere, gleichwohl stellt die Änderung einen Reisemangel dar, Weiterlesen
Wenn eine zugesagte Hafenstadt nicht direkt angelaufen wird, sondern ein Hafen weit davor und es muss mit einem Bustransfer zur Hafenstadt gefahren werden, ist das ein Reisemangel?
Es kommt darauf an, was im Rahmen der Reiseausschreibung zugesagt wird. Wird die Hafenstadt als Anlegeplatz ausgewiesen, liegt ein Reisemangel vor, Weiterlesen
Kann man einen Vertrag über eine Kreuzfahrt kündigen, wenn vor der Reise erhebliche Änderungen mitgeteilt werden?
Ja. Kommt es zu größeren Änderungen, liegt ein Reisemangel vor, der zur Kündigung des Vertrages nach § 651e I BGB berechtigt. Der Reisekunde hat dann Anspruch auf Rückzahlung des gesamten Reisepreises, Weiterlesen
Kann ein Kreuzfahrtanbieter die Route einer Kreuzfahrt vor Reisebeginn umfangreich ändern und sich dabei auf einen Änderungsvorbehalt in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berufen?
Nein. Eine vertraglich vereinbarte Route/Strecke einer Kreuzfahrt kann nicht einfach vom Reiseveranstalter geändert werden. Fallen Häfen oder Anlandungen aus, liegt Weiterlesen