Ja. Fällt ein vertraglich zugesagter Hafen auf einer Kreuzfahrt aus, liegt ein Reisemangel vor. Für eine Minderung des Reisepreises kommt es auf ein Verschulden des Reiseveranstalters nicht an. Zahlreiche Urteile zur Minderungshöhe beim Ausfall eines Ziels auf einer Kreuzfahrt finden sich kostenfrei in der Würzburger Tabelle. Weiterlesen
Artikel mit dem Schlagwort ‘Routenänderung Kreuzfahrt’
Kann der Reiseveranstalter einer Flusskreuzfahrt eine Preisminderung ablehnen, wenn einige Ziele der Kreuzfahrt ausgefallen sind, der Kunde aber kurz vor Reiseantritt hierüber informiert wurde?
Nein. Der Ausfall vertraglich zugesagter Reiseziele einer Kreuzfahrt stellt einen Reisemangel dar, Weiterlesen
Welche Rechte hat man als Reisekunde, wenn ein Reiseveranstalter vor Start der Kreuzfahrt mitteilt, dass einige zugesagte Häfen ausfallen und man damit nicht einverstanden ist?
Werden zugesagte Häfen nicht angelaufen, liegt ein Reisemangel vor. Der Reisepreis kann gemindert werden, in der Würzburger Tabelle findet man zahlreiche Gerichtsurteile. Weiterlesen