Einen Reisegutschein oder einen Preisnachlass muss der Reisekunde bei Reisemängeln nicht als Entschädigung akzeptieren. Ob Schadensersatzansprüche bei einem Reisabbruch oder einer Reiseabsage bestehen, hängt vom Grund ab. Weiterlesen
Einen Reisegutschein oder einen Preisnachlass muss der Reisekunde bei Reisemängeln nicht als Entschädigung akzeptieren. Ob Schadensersatzansprüche bei einem Reisabbruch oder einer Reiseabsage bestehen, hängt vom Grund ab. Weiterlesen