Muss der Urlauber es entschädigungslos hinnehmen, wenn der Reiseveranstalter vorm Start der Kreuzfahrt mitteilt, dass das Kreuzfahrtschiff während der Reise aufgrund von Wartungsarbeiten mehrere Tage in einem Hafen festmachen muss und die Reiseroute deswegen geändert wird?

Nein. Die vertraglich vereinbare Reiseroute muss eingehalten werden. Wird die Route geändert, liegt ein Reisemangel vor, der zumindest eine Preisminderung rechtfertigt. Wird dem Urlauber vor Start der Kreuzfahrt mitgeteilt, dass es zu Änderungen kommt und diese sind erheblich, dann kann der Reisekunde kostenfrei vom Reisvertrag zurücktreten. Liegen die Gründe der Änderung in der Risikosphäre des Reiseveranstalters und kann er sich nicht entlasten, besteht für den Reisenden zusätzlich Anspruch auf Schadensersatz, zum Beispiel für entgangene Urlaubsfreude. Solche Fälle sind durchaus kompliziert in ihrer Bewertung. Rechtsanwalt Kay Rodegra steht für ein Informationsgespräch gerne zur Verfügung. Weiterlesen