Bei einer Reiseabsage durch den Reiseveranstalter aufgrund von Problemen bei der Flugbeförderung muss der Reiseveranstalter den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen erstatten. Kann sich der Reiseveranstalter nicht entlasten, d.h. ein Verschulden von sich weisen, kann der Urlauber auch Schadensersatz geltend machen, z.B. für unnütze Kosten oder für entgangene Urlaubsfreude.