Gehört die Anreise per Flug mit zum Inhalt des Reisevertrages, muss der Reiseveranstalter die Leistungen erbringen und dem Kunden ohne Zusatzkosten eine Ersatzbeförderung anbieten. Hat der Urlauber die Anreise selbst organisiert und direkt bei Air Berlin einen Flug gebucht, muss er sich selbst um eine Alternative bemühen.