Wird eine gebuchte Kreuzfahrt wegen eines technischen Defekts oder anderen Schadens am Schiff um mehrere Tage verschoben, liegt eine erhebliche Änderung des Reisevertrages vor und der Reisekunde kann kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Ggf. ergeben sich Schadensersatzansprüche hinsichtlich der Kosten, die der Urlauber im Vertrauen auf Durchführung der Reise bereits aufbringen musste (Anreisekosten zum Schiff u.a.), ebenfalls ist ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude denkbar. Tritt der Urlauber die geänderte Kreuzfahrt an und kommt es zu Ausfällen von zugesagten Programmpunkten bzw. Verkürzung der Reise/Reiseroute steht dem Urlauber ein Minderungsrecht zu. Der Urlauber muss aber vor Antritt der Reise mitteilen, dass er mit den Änderungen nicht einverstanden ist und sich Ansprüche vorbehält.