Kann ein Reiseveranstalter 100% des Reisepreises als pauschale Stornokosten verlangen, wenn der Urlauber eine gebuchte Kreuzfahrt eine Woche vor Reisestart storniert?

Bei der Stornierung einer Pauschalreise kann der Reiseveranstalter pauschale Stornokosten verlangen, soweit dieses vertraglich zwischen dem Reisekunden und dem Reiseveranstalter vereinbart wurde. Entsprechende Stornopauschalen finden sich zumeist in den AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) des Reiseveranstalters. Die Höhe der Stornopauschalen muss aber angemessen sein, pauschale Stornokosten in Höhe von 100% des Reisepreises gelten als nicht angemessen. Zahlreiche Urteile zu der Höhe von Stornokosten finden sich in der Würzburger Tabelle.