Ein Reiseveranstalter kann für seine Kreuzfahrten Einschränkungen für werdende Mütter vorgeben. Oftmals gilt die Vorgabe, dass werdende Mütter nur bis zum Beginn der 24.Schwangerschaftswoche auf eine Kreuzfahrt mitgenommen werden. Nach Ansicht von RA Kay Rodegra muss der Reiseveranstalter auf diese Besonderheit aber vor Buchung der Kreuzfahrt, somit vorvertraglich hinweisen.