Wenn die Rückreise, d.h. der Rückflug mit zum Reisevertrag gehört, muss der Reiseveranstalter bei einem Flugausfall für Ersatz sorgen. Fallen dabei Mehrkosten an, trägt der Reiseveranstalter diese allein. Wird der Rückflug mit einer erheblichen Verzögerung erbracht, liegt ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt.