Wird eine Kreuzfahrt seitens des Reiseveranstalters abgesagt, hat der Reisekunde Anspruch darauf, den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich erstattet zu bekommen. Ferner ergeben sich Schadensersatzansprüche für den Reisekunden. Bucht der Kunde eine vergleichbare Ersatzreise, kann er mögliche Mehrkosten als Schadensersatz geltend machen. Ebenso kann der Kunde Schadensersatz für die Kosten verlangen, die ihm wegen Absage der Reise entstanden sind (z.B. Stornokosten für einen Flug zum Schiff, wenn der Kunde den Flug gesondert gebucht hat). Ferner steht dem Kunden bei einer Vereitelung der Reise ein Schadenersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude gegen den Reiseveranstalter zu.