Nein. Ein Reiserücktritt (Storno) ist mit Stornokosten verbunden. Etwas anderes gilt, wenn auf der Reise erhebliche Gefahren oder Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Bei einer solchen Situation liegt ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt (§651j BGB) vor und der Reisekunde muss keine Stornokosten zahlen. Es kommt auf die jeweilige Situation zum Zeitpunkt der Reise an. Ein Indiz für einen Fall der höheren Gewalt ist eine Reisewarnung (nicht bloß Sicherheitshinweis) des Auswärtigen Amts.