Ja, kein Problem. Niemand kann gegen seinen Willen gezwungen werden, bis zum Zielhafen an Bord zu bleiben. Wer seine Reise aus persönlichen Gründen vorzeitig abbricht, kann aber keinen Ersatz vom Reiseveranstalter fordern und muss seine Rückreise selbst bezahlen. Eine Reiseabbruchversicherung schützt und hilft in vielen Fällen (z.B. unerwartet schwere Erkrankung, Tod eines nahen Angehörigen, erheblicher Eigentumsschaden am Wohnort). Wichtig ist es, dass der Passagier, der vorzeitig von Bord geht, den entsprechenden Ansprechpartner an Bord (Rezeption, Reiseleitung, Gästebetreuung) informiert, damit nicht nach einem „vermissten“ Passagier gesucht wird.