Meine „Glückskabine“ an Bord war kleiner als versprochen. Ist das ein Reisemangel?

Ja. Der Reiseveranstalter kann zwar die Lage einer Glückskabine je nach vertraglicher Vereinbarung frei bestimmen, weicht die Größe der Kabine aber von den Zusicherungen erheblich ab, liegt ein Reisemangel vor. Das Amtsgericht München hat einem Urlauber kürzlich eine Preisminderung von 25% zugesprochen, da die bewohnte Kabine nur knapp 18 qm groß war, obwohl eine Größe von 35 qm zugesichert wurde.