Ja. Erhebliche Änderungen einer vertraglich vereinbarten Reiseleistung muss der Reisekunde nicht akzeptieren. Wird die Abfahrt der Kreuzfahrt um einige Tage verschoben, fallen zugesagte Häfen aus oder soll der Urlauber statt in einer Balkonkabine in einer Innenkabine wohnen, kann der Rücktritt erklärt werden. Der Urlauber bekommt den bezahlten Reisepreis ohne Abzüge zurück und kann, je nach Fallgestaltung, auch ggf. Schadensersatz (unnütze Ausgaben, Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude) fordern.