Gerichte in Deutschland haben zunehmend reiserechtliche Fälle zu entscheiden, bei denen es um Fragen Rund um die COVID-19-Lage geht. Sei es, dass es auf einer Reise Beeinträchtigungen durch coronabedingte Einschränkungen gab, Leistungen teilweise ausgefallen sind oder eine Reise vom Reiseveranstalter oder Urlauber aufgrund der Pandemie gänzlich abgesagt wurde. Erste Urteile werden ab November in die Würzburger Tabelle mit aufgenommen.