Ja. Grundsätzlich gilt beim Abschluss des Reisevertrages Vertragsfreiheit. Das Anbieten von Reisen nur für geimpfte Personen verstößt auch nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nachdem es unzulässig ist, eine Benachteiligung im Rahmen von schuldrechtlichen Verträgen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität vorzunehmen. Der Impfstatus einer Person ist jedoch nicht im Gesetz aufgeführt und das Erfordernis einer Impfung kann in derzeitigem Stadium der Pandemie auch sachlich begründet werden.