Nein. Der Umfang der Corona-Schutzmaßnahmen obliegt dem Reiseveranstalter (Reeder). Die Maßnahmen müssen aber für den Reisekunden zumutbar sein. Wird trotz bereits vollständiger Corona-Impfung ein Corona-Test verlangt, ist eine solche Vorgabe noch zumutbar, da ein entsprechender Test leicht durchführbar ist und auch in einem überschaubaren zeitlichen Rahmen durchführbar ist.