Ein kostenfreier Rücktritt ist nicht möglich, da das schädigende Ereignis aus dem Risikobereich des Reisenden kommt und mit der gebuchten Reise in keinem Zusammenhang steht. Viele Reiseveranstalter bieten Betroffenen der Flutkatastrophe aber kulante Lösungen an, z.B. Umbuchungen. Reisende, die eine Reiserücktrittkostenversicherung haben und für die ein Antritt der Reise aufgrund der Zerstörung bzw. starken Beschädigung Ihres Hauses/Wohnung nicht zumutbar ist, können ihrer Versicherung aber einen Schadensfall melden, da ein Elementarschaden am Eigentum vorliegt. Die Versicherung übernimmt die Stornokosten der gebuchten Kreuzfahrt.