Muss man als Urlauber bei einer vom Reiseveranstalter aufgrund des Nahost-Konflikts vorgenommenen Absage einer Kreuzfahrt eine Umbuchung auf eine andere Reise oder einen Reisegutschein akzeptieren, oder bekommt man sein Geld zurück?

Wird eine Orient-Kreuzfahrt aufgrund der aktuellen Lage (Stand 1. März 2026) in Dubai, Abu Dhabi, Bahrain, Doha u.a. vom Reiseveranstalter berechtigt aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände abgesagt, hat der Reisekunde Anspruch darauf, den vollständigen Reisepreis zurückzubekommen. Der Reiseveranstalter muss den Reisepreis innerhalb von 14 Tagen nach der Rücktrittserklärung zurückbezahlen. Einen Reisegutschein oder eine Umbuchung muss der Reisende nicht akzeptieren, aber freiwillig kann natürlich eine entsprechende Vereinbarung mit dem Reiseveranstalter getroffen werden.