Wenn eine gebuchte Flusskreuzfahrt wegen eines verzögerten Werftaufenthaltes des Schiffes abgesagt wird, hat man als Urlauber Anspruch auf Schadensersatz?

Wird eine gebuchte Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, hat der Urlauber zunächst Anspruch darauf, umgehend den vollständigen Reisepreis erstattet zu bekommen. Liegt die Schuld der Absage beim Reiseveranstalter, kann er sich also nicht entlasten, stehen dem Urlauber auch Ansprüche auf Schadensersatz zu. Das kann zum Beispiel die Erstattung für Kosten sein, die dem Reisenden hinsichtlich der Kreuzfahrt bereits entstanden sind (z.B. Anreisekosten), aber auch ein Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreude.