Nein. Der Schiffsarzt ist kein sog. Erfüllungsgehilfe des Reiseveranstalters. Die Leistungen des Schiffsarztes Weiterlesen
Artikel in der Kategorie ‘Kreuzfahrtfrage der Woche’
Wenn man kurz vor Urlaubsstart eine Kreuzfahrt storniert, muss man dann trotzdem den gesamten Reisepreis bezahlen?
Nein, nur einen Teil. Reisekunden können vor Beginn einer Reise jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten.
Kann man von einer Kreuzfahrt kostenfrei zurücktreten, wenn die komplette Route der Kreuzfahrt geändert wird?
Ja. Die Route einer Kreuzfahrt ist wesentliches Entscheidungskriterium für die Buchung einer Schiffsreise. Weiterlesen
Kann ein Reiseveranstalter Kreuzfahrten ins östliche Mittelmeer (Türkei-Routen) einfach absagen, weil es kürzlich Anschläge in der Türkei gab?
Es kommt auf die jeweilige Situation an. Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise, die wegen höherer Gewalt gekündigt werden kann, wenn es nach Buchung der Reise zu einem Ereignis kommt, das die Durchführung Reise gefährlich macht oder die Reise erheblich beeinträchtigen könnte. Eine Gefahr muss aber konkret und wahrscheinlich sein. Ist das der Fall, können sowohl der Reisekunde wie auch der Reiseveranstalter die Reise kündigen. Der Kunde bekommt den Reisepreis zurück, weitere Ansprüche hat er aber nicht. Einzelne Terroranschläge, so wie kürzlich in der Türkei, rechtfertigen in der Regel jedoch keine Kündigung des Vertrages zukünftiger Reisen. Sagt der Reiseveranstalter dennoch die Reise ab, hat der Urlauber gegen gegen den Reiseveranstalter Anspruch auf Schadensersatz.Wird nur die Route einer Kreuzfahrt geändert und Häfen in der Türkei fallen aus, liegt ein Reisemangel vor, der zur Minderung berechtigt. Weiterlesen
Gelten bei einer Kreuzfahrt die EU-Fluggastrechte, wenn der Flug ab Deutschland zum Abfahrtshafen mit zum Reisevertrag gehört und der Flug verspätet ist?
Ja, die EU-Fluggastrechte geltend für jeden Flug ab einem Flughafen der EU oder bei einem Flug mit einer EU-Airline von einem Drittstaat (z.B. USA, Türkei) in die EU. Weiterlesen
Welche Ansprüche hat der Reisekunde, wenn eine Flusskreuzfahrt wegen eines Schiffsunfalles, z.B. Rammen einer Schleuse oder Brücke, abgebrochen werden muss?
Der vorzeitige Abbruch stellt einen Reisemangel dar. Der Reisekunde kann für die ausgefallenen Leistungen eine anteilige Erstattung des Reisepreises verlangen. Weiterlesen
Kann man wegen weltweiter Terrorgefahr von einer bereits gebuchten Kreuzfahrt kostenfrei zurücktreten?
Nein. Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise. Solche Reisen können wegen höherer Gewalt nur dann kostenfrei gekündigt werden, wenn nach Abschluss des Vertrages ein von keiner Vertragspartei zu vertretendes Ereignis auftritt, das die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Weiterlesen
Ein Highlight (zwei Tage Istanbul) auf einer Kreuzfahrt fällt aus und wird durch zwei andere Häfen ersetzt. Hat man als Kunde dennoch Anspruch auf eine Preisminderung?
Ja. Wenn ein vertraglich zugesagter Hafen nicht angelaufen wird, liegt ein Reisemangel vor, der zur Preisminderung berechtigt. Weiterlesen
Muss man an Bord eines Kreuzfahrtschiffes ein zusätzliches Serviceentgelt am Ende der Reise bezahlen?
Nein. Eine Trinkgeldzahlung oder auch die Zahlung eines sog. Serviceentgeltes (Servicepauschale) an Bord ist immer eine freiwillige Sache. Weiterlesen
Welche Ansprüche hat man, wenn eine Kreuzfahrt abgesagt wird?
Wird eine Kreuzfahrt vom Reiseveranstalter abgesagt, zum Beispiel weil das Kreuzfahrtschiff einen Maschinenschaden hat oder ein Schiffsneubau nicht rechtzeig fertiggestellt wird, kann der Reisekunden den Reisevertrag wegen Reisemängeln kündigen. Es handelt sich dann nicht um eine Stornierung. Weiterlesen