Muss der Reiseveranstalter haften, wenn man den Rückflug vom Zielhafen einer Kreuzfahrt nach Hause verpasst?

Gehört der Rückflug mit zum vertraglichen Inhalt des Reisevertrages, muss die Leistung vom Reiseveranstalter mangelfrei erbracht werden. Verspätet sich die Ankunft des Schiffes am Zielhafen oder gibt es zum Beispiel Probleme beim Bustransfer vom Schiff zum Flughafen, liegt ein Reisemangel vor, wenn der Urlauber dadurch seinen Rückflug verpasst. Der Reiseveranstalter muss für einen Ersatzflug sorgen.