Nein. Auf einem Hochsee-Kreuzfahrtschiff muss ein Schiffsarzt mit an Bord sein, wenn er fehlt, liegt ein Reisemangel vor, für den der Reiseveranstalter haften muss. Anders sieht es jedoch aus, wenn der Bordarzt einen Behandlungsfehler macht. Weiterlesen
Artikel in der Kategorie ‘Kreuzfahrtfrage der Woche’
Auf unserer Kreuzfahrt war im Buffetrestaurant immer großes Geschrei durch Kinder. Können wir den Preis mindern?
Nein. Kreuzfahrten werden gerne von jungen Familien gebucht. Gerade moderne und große Kreuzfahrtschiffe bieten sehr viel Unterhaltung Weiterlesen
Liegt ein Versicherungsfall der Reiseabbruchversicherung vor, wenn man an Bord eines Kreuzfahrtschiffes bis zum Ende der Reise wegen eine Erkrankung/Infektion in einer Quarantänekabine untergebracht wird?
Nach Meinung von Rechtsanwalt Kay Rodegra: Ja, aber da gehen die juristischen Meinungen derzeit noch auseinander. Bei einer Zwangsausschiffung in einem Hafen wegen einer Erkrankung/ Infektion (z.B. Corona) ist der Fall klar, die Reise wird abgebrochen. Weiterlesen
Wenn auf einer Kreuzfahrt ein zusätzlicher Stopp in einem Hafen erfolgt und dadurch ein geplanter Seetag wegfällt, ist das ein minderungsfähiger Reisemangel?
Ja, vertraglich zugesagte Seetage sind Bestandteil der vertraglich vereinbarten Reiseroute. Fällt ein Seetag weg, liegt ein Reisemangel vor, so dass eine Preisminderung gefordert werden kann. Weiterlesen
Muss man einen Gutschein als Entschädigung vom Reiseveranstalter akzeptieren, wenn bei einer Kreuzfahrt einige zugesagte Häfen ausfallen und man den Preis mindern möchte?
Nein. Fallen zugesagte Häfen auf einer Kreuzfahrt aus, liegt ein Reisemangel vor und der Reisepreis kann gemindert werden. Der Anspruch auf eine Preisminderung ist ein Anspruch auf Geld, d.h. der Urlauber muss einen Reisegutschein nicht als Entschädigung akzeptieren, kann es aber natürlich. Neben einem Anspruch auf Preisminderung ist bei einer Routenänderung auch ggf. ein zusätzlicher Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude möglich. Die Entschädigungshöhe richtet sich zumeist nach der Höhe der geltend gemachten Preisminderung. Weiterlesen
Welche Rechte hat man als Reisekunde, wenn ein Reiseveranstalter vor Start der Kreuzfahrt mitteilt, dass einige zugesagte Häfen ausfallen und man damit nicht einverstanden ist?
Werden zugesagte Häfen nicht angelaufen, liegt ein Reisemangel vor. Der Reisepreis kann gemindert werden, in der Würzburger Tabelle findet man zahlreiche Gerichtsurteile. Weiterlesen
Wenn ein Reiseveranstalter eine Kreuzfahrt absagt, weil das eingeplante Schiff verkauft wird oder außer Dienst gestellt wird, muss man das als Reisekunde einfach so hinnehmen?
Nein. Wird eine Reise vom Reiseveranstalter abgesagt, weil das eingeplante Kreuzfahrtschiff nicht mehr zur Verfügung steht, hat der Reisekunde nicht nur Anspruch auf Erstattung Weiterlesen
Ist eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der Buchung einer Kreuzfahrt eigentlich sinnvoll?
Gerade bei lange im Voraus gebuchten Reisen und teuren Reisen ist der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sehr sinnvoll. Kommt es aus der Risikosphäre des Reisekunden zu einem notwendigen Rücktritt vom Vertrag, übernimmt die Versicherung die Stornokosten für die gebuchte Kreuzfahrtreise. Versicherte Weiterlesen
Welche Ansprüche hat ein Urlauber, wenn eine gebuchte Kreuzfahrt wegen einer Havarie des Schiffes nicht wie geplant starten kann?
Es ergeben sich verschiedene Ansprüche für den Urlauber. Findet die Reise gar nicht statt, kann der Reisekunde den Reisepreis in voller Höhe vom Reiseveranstalter zurückfordern. Fallen nur ein paar Tage zu Beginn der Reise aus und der Urlauber tritt die Reise an, kann der Reisepreis bezüglich der ausgefallenen Tage um 100% gemindert werden. In beiden Fällen können sich auch Schadensersatzansprüche des Reisenden ergeben, z.B. für unnütze Aufwendungen oder auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude. Ob ggf. Schadensersatzansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Weiterlesen
Welche Ansprüche hat man als Urlauber gegen den Reiseveranstalter, wenn eine gebuchte Kreuzfahrt abgesagt wird, weil ein Schiffsneubau nicht rechtzeitig fertig wird?
Wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, da ein Schiff nicht einsetzbar ist, hat der Urlauber zunächst Anspruch darauf, dass der bezahlte Reisepreis (bzw. eine Anzahlung) innerhalb von 14 Tagen vollständig erstattet wird. Es können sich zudem Schadensersatzansprüche des Urlaubers ergeben. Weiterlesen