Liegt ein Versicherungsfall der Reiseabbruchversicherung vor, wenn man an Bord eines Kreuzfahrtschiffes bis zum Ende der Reise wegen eine Erkrankung/Infektion in einer Quarantänekabine untergebracht wird?

Nach Meinung von Rechtsanwalt Kay Rodegra: Ja, aber da gehen die juristischen Meinungen derzeit noch auseinander. Bei einer Zwangsausschiffung in einem Hafen wegen einer Erkrankung/ Infektion (z.B. Corona) ist der Fall klar, die Reise wird abgebrochen. Weiterlesen

Muss man einen Gutschein als Entschädigung vom Reiseveranstalter akzeptieren, wenn bei einer Kreuzfahrt einige zugesagte Häfen ausfallen und man den Preis mindern möchte?

Nein. Fallen zugesagte Häfen auf einer Kreuzfahrt aus, liegt ein Reisemangel vor und der Reisepreis kann gemindert werden. Der Anspruch auf eine Preisminderung ist ein Anspruch auf Geld, d.h. der Urlauber muss einen Reisegutschein nicht als Entschädigung akzeptieren, kann es aber natürlich. Neben einem Anspruch auf Preisminderung ist bei einer Routenänderung auch ggf. ein zusätzlicher Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude möglich. Die Entschädigungshöhe richtet sich zumeist nach der Höhe der geltend gemachten Preisminderung. Weiterlesen

Welche Ansprüche hat ein Urlauber, wenn eine gebuchte Kreuzfahrt wegen einer Havarie des Schiffes nicht wie geplant starten kann?

Es ergeben sich verschiedene Ansprüche für den Urlauber. Findet die Reise gar nicht statt, kann der Reisekunde den Reisepreis in voller Höhe vom Reiseveranstalter zurückfordern. Fallen nur ein paar Tage zu Beginn der Reise aus und der Urlauber tritt die Reise an, kann der Reisepreis bezüglich der ausgefallenen Tage um 100% gemindert werden. In beiden Fällen können sich auch Schadensersatzansprüche des Reisenden ergeben, z.B. für unnütze Aufwendungen oder auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude. Ob ggf. Schadensersatzansprüche bestehen, muss im Einzelfall geprüft werden. Weiterlesen

Welche Ansprüche hat man als Urlauber gegen den Reiseveranstalter, wenn eine gebuchte Kreuzfahrt abgesagt wird, weil ein Schiffsneubau nicht rechtzeitig fertig wird?

Wenn der Reiseveranstalter die Reise absagt, da ein Schiff nicht einsetzbar ist, hat der Urlauber zunächst Anspruch darauf, dass der bezahlte Reisepreis (bzw. eine Anzahlung) innerhalb von 14 Tagen vollständig erstattet wird. Es können sich zudem Schadensersatzansprüche des Urlaubers ergeben. Weiterlesen