Ja. Wenn zugesagte Häfen auf einer Kreuzfahrt ausfallen, liegt ein Reisemangel vor und der Reisepreis kann gemindert werden. Zahlreiche Urteile hierzu finden sich in der Würzburger Tabelle. Teilt der Reiseveranstalter vor der Reise eine Routenänderung mit und ist der Urlauber damit nicht einverstanden, muss/sollte der Urlauber dem Reiseveranstalter mitteilen, dass mit den Änderungen kein Einverständnis besteht und eine Preisminderung gefordert wird.