Kommt es zum Zeitpunkt des Reisestarts einer Kreuzfahrt zu einer konkreten Gefahrenlage im Zielgebiet einer Kreuzfahrt, kann der Reisende aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten. Zum Zeitpunkt des Rücktritts muss die Gefahrenlage beim Reisestart aber feststehen bzw. höchst wahrscheinlich sein. Ein Indiz hierfür ist auch stets eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts. Von Schiffsreisen im oder durch das Rote Meer wird derzeit (Stand: 20.12.2023) nicht abgeraten und eine konkrete Gefährdungslage für Kreuzfahrtschiffe wird nicht kommuniziert. Allein die Sorge eines Reisekunden berechtigt nicht zum kostenfreien Rücktritt von der gebuchten Kreuzfahrt.