Nein. Das Pauschalreiserecht sieht zwar für den Urlauber das Recht vor, vom Reisevertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn es am Zielort einer Kreuzfahrt (Reise) oder in unmittelbarer Nähe zu unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) kommt, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen oder gefährden. Hierunter fällt auch eine Gefährdung aufgrund von gesundheitlichen Gefahren (Epidemien). Eine solche Gefährdung muss zum Zeitpunkt der Reise vorliegen bzw. eintreten können. Derzeit gilt nur das Gebiet der Provinz Hubai in China als gefährdetes Gebiet, dort liegt jedoch kein Seehafen. Kommt es jedoch zu einer massiven Routenänderung bei einer Asienkreuzfahrt aufgrund der Ausdehnung des Virus ist ein kostenfreier Rücktritt vom Reisevertrag möglich. Ebenso natürlich bei einer konkreten Gefährdungslage.