Ein kostenfreier Rücktritt von einer Pauschalreise ist möglich, wenn es zu einer erheblichen Änderung der Reiseleistungen kommt. Gerichte urteilen bei einer Routenänderung auf einer Kreuzfahrt hierzu unterschiedlich, darum kann an dieser Stelle nur eine Einschätzung abgegeben werden. Fällt zum Beispiel nur ein zugesagter Hafen von einer Vielzahl von geplanten Häfen aus, liegt zwar ein Reisemangel vor, der zu einer Minderung des Reisepreises berechtigt, aber gleichwohl ist die Änderung nicht erheblich. Sollte allerdings auf einer beispielsweise einwöchigen Kreuzfahrt die Anlandungen in Israel das Highlight der Reise sein, ist beim Ausfall der geplanten Häfen eine erhebliche Änderung gegeben, so dass ein kostenfreier Rücktritt gerechtfertigt ist.