Nein, es macht keinen Unterschied und „Ja“, es liegt auch bei einer Routenänderung auf einer Weltreise ein Reisemangel vor. Wenn zugesagte Ziele auf einer Kreuzfahrt ausfallen, liegt ein Reisemangel vor, der eine Preisminderung rechtfertigt. Es kommt dabei nicht darauf an, wieviele Tage der Urlauber an Bord verbringt. Ist die Reise durch die Streichung von vertraglich zugesagten Zielen erheblich beeinträchtigt, so kann sich auch ein Schadensersatzanspruch wegen entgangener Urlaubsfreude ergeben. Zahlreiche Urteile hierzu finden sich in der Würzburger Tabelle unter der Überschrift: Während der Reise/Reiseroute.