Nein. Nach derzeitiger Rechtslage hat der Urlauber bei einer Absage der Kreuzfahrt (Pauschalreise) Anspruch darauf, den Reisepreis vollständig erstattet zu bekommen. Einen Gutschein kann man, muss man aber nicht akzeptieren. In der Politik wird zur Zeit eine verbindliche Gutscheinlösung diskutiert, um die Reisebranche vor einer Insolvenzwelle zu schützen. Ob eine entsprechende gesetzliche Regelung kommt, ist noch offen und durchaus umstritten.