Ja. Der Reiseveranstalter muss innerhalb von 14 Tagen nach Absage der Reise den Reisepreis erstattet. Macht er es nicht, entsteht eine sog. Verzugslage und der Reisekunde kann einen Anwalt beauftragen, um seinen Zahlungsanspruch durchzusetzen. Die anfallenden Anwaltskosten sind als Verzugsschaden vom Reiseveranstalter zu tragen.