Teilt der Reiseveranstalter vor Start der Kreuzfahrt Änderungen der gebuchten Leistungen mit und der Kunde ist damit nicht einverstanden, muss der Kunde den Reiseveranstalter sofort mitteilen, dass mit den Änderungen kein Einverständnis besteht. Schweigt der Urlauber und tritt die Reise widerspruchslos an, kann der Reiseveranstalter ggf. von einem stillschweigenden Einverständnis ausgehen.